Wann liegt ein Unfall vor?

Wenn der Versicherte eine körperliche Schädigung erleidet, die durch ein plötzliches Ereignis von außen verursacht wurde, liegt ein Unfall vor. Diese Situation kann leider oft und schnell passieren – auch in der Freizeit. Zum Beispiel durch einen Treppensturz, Umknicken beim Sport oder einen Überfall mit Verletzungsfolge. Unfälle dieser Art und vieles mehr werden von der Unfallversicherung abgedeckt.

Was passiert bei einer möglichen Invalidität?

Geht durch einen Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit verloren, hat der Versicherte Anspruch auf die Versicherungssumme, die in der Unfallversicherung vereinbart wurde. Bei einer Teilinvalidität wird eine dem Grad der Invalidität entsprechende Leistung fällig. Voraussetzung: Es liegt eine dauernde Beeinträchtigung, die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt.

Darüber hinaus können folgenden Bausteine abgesichert werden:

  • Unfall-Rente
  • Todesfallsumme
  • Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld
  • Übergangsleistung

SCHADENBEISPIEL

Herr Schneider ist nach einem Treppensturz querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl. Die private Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die Reha und das Krankenhaustagegeld. Außerdem erhält Herr Schneider eine einmalige Invaliditätssumme, damit seine Wohnung und ggf. auch der PKW rollstuhlgerecht umgebaut werden kann.