Besondere Personengruppe: Grenzgänger Schweiz

Was muss ich als Grenzgänger beim Thema Versicherungen beachten?

Wer als Grenzgänger berufstätig ist, hat sowohl in steuerrechtlichen als auch versicherungstechnischen Themen in beiden Ländern (Wohn- und Arbeitsort) Pflichten und auch Absicherungsmöglichkeiten.

Welche Besonderheiten gelten für Grenzgänger in die Schweiz?

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, sind Sie nach dem sogenannten Erwerbslandprinzip – vorerst – in der Schweiz versicherungspflichtig. Hierbei können Sie zwischen verschiedenen Schweizer Versicherungen wählen, die teilweise sehr unterschiedliche Leistungen und Beiträge anbieten. Wir als Versicherungsmakler stellen Ihnen dazu gerne detaillierte Informationen zur Verfügung.

Ein wichtiger Hinweis vorab: In der gesetzlichen Krankenversicherung in der Schweiz ist der Zahnersatz gar nicht bis sehr schwach abgesichert. Deshalb sollten Sie als Grenzgänger zwingend eine private Zahnzusatzversicherung in Deutschland abschließen.

Was kann ich tun, wenn ich mich nicht in der Schweiz krankenversichern will?

Alternativ zur Absicherung in der Schweiz können Sie sich innerhalb der ersten drei Monate mit einer Grenzgängerbewilligung rückwirkend von der Versicherungspflicht befreien lassen und folgende Absicherungsmöglichkeiten auswählen:

  • Weiterführung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland: Da sich Ihre zukünftigen Krankenkassenbeiträge nach Ihrem potentiellen Einkommen richten werden, das in der Schweiz sehr hoch sein kann, ist diese Lösung teuer und daher nicht empfehlenswert.
  • Private Krankenversicherung in Deutschland: Hierbei richten sich Ihre Beiträge nach dem individuellen Gesundheitszustand und Eintrittsalter. Daher kann diese Möglichkeit aus Beitragsgründen und wegen der besseren Gesamtleistungen ratsam sein.

Wie kann ich als Grenzgänger meine Familie absichern?

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine Familienversicherung. Das bedeutet: Jedes Familienmitglied muss separat, mit einem eigenen Beitrag, versichert werden. Wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag jeweils ist, hängt vom gewählten Versicherungsmodell ab. Gerne beraten wir Sie im Detail, welche Möglichkeiten sich für Ihre persönliche Lebenssituation bieten.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Rentenversicherung in der Schweiz?

Die Altersvorsorge setzt sich in der Schweiz aus drei Säulen zusammen. Bei den beiden ersten Säulen handelt es sich um staatliche Absicherungen, die dritte Säule stützt sich auf die private Vorsorge. Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei Säulen kurz vor:

Erste Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV ist der wichtigste Pfeiler der Rentenversicherung in der Schweiz. Sie soll den Existenzbedarf des Versicherten bzw. seiner Hinterbliebenen im Alter abdecken, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall. Fast die gesamte Bevölkerung ist auf diese Weise abgesichert, denn die AHV gilt obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Die AHV bietet folgende Leistungen:

  • Altersrente: Diese tritt bei Männern ab dem 65., bei Frauen ab dem 64. Lebensjahr in Kraft.
  • Witwenrente: Wird im Todesfall des Mannes an die Ehefrau ausgezahlt.
  • Waisenrente: Verstirbt ein Elternteil, erhalten Kinder unter 18 Jahren eine Waisenrente. Diese Rente kann bis zum 25.Lebensjahr verlängert werden, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet.
  • Invalidenrente: Diese wird ausgeschüttet, wenn der Versicherte durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kann.

Zweite Säule: Berufliche Vorsorge (BVG / UVG)

Auch die berufliche Vorsorge ist für einen Großteil der Angestellten in der Schweiz obligatorisch. Sie greift im Alter, im Todesfall oder bei Invalidität. Die Beiträge für die BVG, auch Pensionskasse genannt, werden direkt vom Lohn abgezogen und einbezahlt. Eine BVG-Pflicht gilt, wenn Sie über CHF 21.060 und weniger als CHF 84.600 im Jahr verdienen. Vom BVG-Lohn wird ein sogenannter Koordinationsabzug (CHF 24.675) abgezogen. Dieser entspricht dem AHV-Anteil der ersten Säule.

Darüber hinaus gibt es in der Schweiz ein Unfallversicherungsgesetz (UVG). Diese obligatorische Versicherung gilt für alle Vollzeit-Angestellten bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nicht-Betriebsunfällen. Arbeitnehmer in Teilzeit mit weniger als acht Arbeitsstunden pro Woche sind nur bei Betriebsunfällen versichert.

Dritte Säule: Private Vorsorge

Diese Säule ist freiwillig und dient dazu, zusammen mit der ersten und zweiten Säule bei Arbeitsunfähigkeit und im Alter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Auch für Grenzgänger gilt: Die Möglichkeiten der dritten Säulen sollten genutzt werden, um eine mögliche Versorgungslücke zu schließen. Im Vorfeld empfehlen wir eine exakte Analyse Ihrer persönlichen Vorsorgesituation.

Trotz der guten Absicherung für Grenzgänger in die Schweiz sollte unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rückkehr nach Deutschland in Betracht gezogen werden. Denn sowohl in der Altersvorsorge als auch bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht eine Unterdeckung, sobald der Grenzgänger wieder nach Deutschland zurückkehrt. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.