Welche Vorteile hat die private Rechtschutzversicherung?

Konflikte entstehen überall dort, wo unterschiedliche Ansichten aufeinanderprallen. Dies kann in allen Lebenslagen vorkommen und im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit führen. Egal ob im Beruf, im Verkehr oder in der Nachbarschaft – gerichtliche Prozesse können sich lange hinausziehen und dabei sehr teuer werden. Neben den Anwalts- und Gerichtskosten entstehen oft hohe Zusatzkosten, zum Beispiel für Gutachter, Sachverständige oder Zeugen. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits auf eine Versicherung abwälzen.

Welche Leistungen übernimmt die private Rechtschutzversicherung?

Der Versicherer zahlt die Kosten, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Hierbei handelt sich um folgende Kosten:

  • Kosten des Anwaltes (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • Gerichtskosten (einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und
    Gutachten)
  • Vollstreckungskosten
  • Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat

Welche Bereiche kann ich absichern?

Folgende Bausteine können über eine private Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden:

  • Privat
  • Beruf
  • Verkehr
  • Immobilie
  • Spezialstrafrecht

BEISPIELE AUS DER PRAXIS

Privat

Im Schwimmbad rutschen Sie auf dem 3-Meter-Brett aus und dabei verletzen Sie sich schwer. Sie verklagen die Stadt auf Schadensersatz. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses, da der Schadensersatzrechtsschutz mitversichert ist, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Beruf

Trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit wird Ihnen durch Ihren Arbeitgeber unerwartet fristlos gekündigt. Daraufhin verklagen Sie Ihren Arbeitgeber auf Gehaltsfortzahlung und Wiedereinstellung. In der ersten Instanz tragen beide Parteien die Kosten selbst (unabhängig vom Ausgang des Prozesses), so dass Ihr Kostenanteil von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird.

Verkehr

Bei einem Verkehrsunfall erleiden Sie ein Schleudertrauma. Über Ihre Rechtsschutzversicherung verklagen Sie den Unfallgegner auf Schmerzensgeld, da dessen KFZ-Versicherer zunächst keine Schuld anerkennt.