Wer kann sich privat krankenversichern?

Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt diese Krankenversicherungspflicht. Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, eine private Krankenversicherung zu wählen.

Folgende Personen haben diese Wahlmöglichkeiten:

  • Angestellte und Arbeiter mit Einkommen von mindestens 59.400,- €(brutto)/Jahr oder 4.950,- €/Monat. (Daten für 2018)
  • Selbstständige
  • Beamte in Kombination mit der Beihilfe
  • Grenzgänger
  • Studenten bei Studienbeginn

Welche Besonderheiten gelten für die private Krankenversicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind private Krankenversicherer nicht dazu verpflichtet, Interessenten aufzunehmen (Ausnahme: Basistarif). Private Kassen können Anträge und Absicherungswünsche ablehnen. Dies kann mit bestehenden Vorerkrankungen, dem Berufsbild oder anderen Lebenssituation zusammenhängen.

Deshalb ist es ratsam, den gewünschten Versicherungsschutz schon im Vorfeld bei verschiedenen Versicherungsträgern anzufragen. Wir als unabhängige Versicherungsmakler bieten Ihnen auch hier professionelle Hilfe. Denn: Je größer die Auswahl an potentiellen Krankenversicherungen ist, desto höher ist die Chance auch bei ungünstigen Voraussetzungen den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten.

Wie hoch sind die Beiträge einer privaten Krankenversicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach folgenden Kriterien:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Gewählter individueller Versicherungsschutz (Baukastensystem)