Diensthaftpflichtversicherung für Beamte

Was bedeutet Haftpflicht?

Wer anderen Menschen versehentlich einen Schaden zufügt, ist laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Dabei kann es sich um Personen-, Sach- oder Vermögens- oder Mietschäden handeln. Im Einzelfall können die entstandenen Kosten für den Betroffenen finanziell sehr belastend sein. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Welche Besonderheiten gelten für Beamte und insbesondere für Lehrer?

Beamte haften laut BGB nicht nur im Privatbereich mit ihrem Vermögen, sondern auch bei der Ausübung ihres Amtes. Aus diesem Grund sollten Beamte eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Die Wahrscheinlichkeit, einen Schaden zu verursachen, ist vor allem bei Lehrer besonders hoch. Denn sie haben neben der Unterrichts- oder Erziehungspflicht auch die sogenannte Aufsichtspflicht. Zum einen müssen sie verhindern, dass sich Schüler während der Schulzeit oder z. B. bei einem Ausflug verletzen. Zum anderen müssen sie dafür sorgen, dass Dritte nicht von Schülern geschädigt werden. Verletzt ein Lehrer diese Pflichten, kann er dafür haftbar gemacht werden.

Drei gute Gründe für die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer:

  • Hohes Risiko, dass sich Schüler während der Schulzeit verletzen.
  • Sowohl der Geschädigte als auch der Dienstherr können Schadensersatzforderungen stellen.
  • Dienstschlüssel können ebenfalls mitversichert werden, denn der Verlust kann sehr teuer werden.