Welche Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung?

Für Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel auftreten, kommt die sogenannte Gebäudeversicherung auf. Über diese Schadensfälle hinaus können folgende Bausteine mitversichert werden:

  • Elementarschäden (wie z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Erd­rutsch, Lawinen, Vulkanausbrüche)
  • Schäden an Glasscheiben
  • unbenannte Gefahren (wie z.B. böswillige Beschädigungen, Graffiti, Rauch, Ruß, Sengschäden oder Absturz eines Aufzugs)

Welche Bestandteile eines Wohngebäudes können abgesichert werden?

Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abschließen, sind nicht nur Dach und Wände versichert. Auch die folgenden Bestandteile gehören dazu:

  • Heizungsanlage
  • sanitäre Installationen
  • elektrische Anlagen
  • Einbauschränke
  • festverlegte Fußbodenbeläge
  • Zubehör, das zur Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwe­cken dient (z. B. gemeinschaftlich genutzte Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie im Haus gelagerte Brennstoffvorräte).

 

SCHADENBEISPIELE

Wasserrohrbruch im Bad

An einer Badezimmerwand bilden sich großflächige feuchte Flecken. Der Grund: Ein Wasserrohr ist defekt. Das Rohr wird von einer Spezialfirma geortet und ausgetauscht. Anschließend muss die Wand von einem Maler neu verputzt und gestrichen werden. Die Schadenshöhe von insgesamt 2000 Euro wird von der Gebäudeversicherung übernommen.

Sturmschaden Dach

Das Dach eines Wohnhauses wird durch einen Sturm (Windstärke 8) teilweise zerstört und abgedeckt. Für die Reparatur der betroffenen Dachflächen und der Regenrinne entsteht ein Schaden von 3500 Euro. Die Gebäudeversicherung übernimmt die entstandenen Kosten.

Brennender Adventskranz

Die vergessenen Kerzen auf einem Adventskranz lösen einen Zimmerbrand aus. Dabei werden Wände, Zimmerdecke, Boden, Tür und Fenster beschädigt. Die Kosten über 10.000 Euro werden von der Gebäudeversicherung getragen.