Was versteht der Versicherer unter „Hausrat“?

Damit sind alle beweglichen Gegenstände gemeint, die sich in einer Wohnung befinden: Möbel, Haushaltsgeräte, Teppiche, Gardinen, Computer, Fernseher, Bücher, Geschirr und Kleidungsstücke. Die Hausratsversicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Gegenstände, aber auch Folgekosten, wie z.B. die vorübergehende Unterbringung in einem Hotel oder andere Leistungen.

Welche Schäden übernimmt die Hausratsversicherung?

Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung und Vandalismus nach einem Einbruch entstehen. Zusätzlich können Elementarschäden mitversichert werden, wie z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen und Vulkanausbrüche. Aber auch Fahrraddiebstahl und Glasbruch können mit einer Hausratsversicherung abgedeckt werden.

SCHADENBEISPIELE

Diebstahl

Als Herr und Frau Zimmerer nach einem Kurzurlaub nach Hause kommen, stellen Sie fest, dass in Ihrer Wohnung eingebrochen wurde. Der Dieb hat eine Fensterscheibe zerstört sowie einen Computer und einen Fernseher gestohlen. Schadenshöhe: 2.200 €.

Defektes Aquarium

Durch einen Riss in einer Scheibe kommt es zu einer Überschwemmung im Wohnzimmer. Dabei werden zwei Schränke und Teile des Parkettbodens beschädigt. Schadenshöhe: 6.000 €.

Überspannungsschaden nach Gewitter

Durch einen Blitzeinschlag entsteht ein Überspannungsschaden an der Telefonanlage. Dieser Schaden wird zum Neuwert ersetzt. Schadenshöhe 200 €.